Die Reskription für den nachstehenden Antrag und das dazugehörige Amtsprotokoll der Herrschaft Marschendorf wurden in der damaligen Schriftsprache von mir belassen - Peter Schulz.
Wie es demselben bekannt ist, bestehen
im Dorfe Großaupa noch immer zu wenig Flachsdörrhäuseln, um den sämtlichen erzeugten
Flachs in solchem dörren zu können, welches Veranlassung zu Gesetzübertrettungen
gegen die Feuersicherheit oft unausweichlich nach sich zieht.
Dieser Uibelstand existiert auch in der Umgebung des gehorsamt gefertigten Gemeinderichters.
Um aber deshalb Abhüfe zu verschaffen, haben sich nachstehende Insassen: Ignaz
Sagasser Nr. 379, Gotttlieb Tippelt Nr. 387, Ignaz Sagasser Nr. 393 und ich
eingeschlossen ein Flachsdörhausel zu erbauen, welches zum gemeinschaftlichen
Gebrauche für alle Insassen in der Umgegend gebraucht werden soll.
Nun aber ist hinzu der geringste Bauplatz an der Grenze des Gottlieb Tippelt,
auf hochobrigkeitlichen Grunde, auf dem sogenannten Steinriegel, welcher Platz
ganz isoliert und worden nächsten Wohnhause wenigstens 30 Klaftern entfernt
ist. Diese Baustelle wär aus mehreren Rücksichten die vortheilhaftigste, denn
es könnten allda mehr als 14 Insassen dieses Dörrhaus ohne Schwierigkeiten und
mit Vortheil benutzen, dann führt hinzu schon ein bestehender Fußsteig, in welcher
Beziehung eine nur Dienstbarkeit entsteht.
Uibrigens ist dem Löblicher Directorialamte dieser Platz schon bekannt, indem
ich gelegenheitlich einer Lokalkommission solchen dem Herren Amtsdirektor erwähnte.
Ich wage daher die ergebenste Bitte, Ein löbliches Directorialamt wolle wegen
allgemeinen Bestand und zur Verhüttung der Feuergefahren durch Flachsdörren
in den Wohnhäusern, die Bewilligung von der hohen Obrigkeit zur Erbauung dieses
Dörrhäusels von 3 Klaftern Länge und 2 Klaftern breite, auf dem Obrigkeitlichen
Grunde Steinriegel genannt, in der Ecke an der Gränze des Gottlieb Tippelt,
für uns gütigst erwirken, und hierwegen das Nöthige veranlassen, Weche Willfahrung
mir um so mehr hoffen, da diese Baustelle nur eine Steinrücke ist, von welcher
einewels ein Nutzen erwartet werden kann.
Großaupa 2. Theil am 1. Oktober 1840
Gez. Johann Mitzinger, Richter
Welches zur Fristsetzung der Bedingnisse,
wegen Uiberlassung eines obrigkeitlichen Bauplatzes zum Aufbau eines Gemeindeflachsdörrhauses,
mit Johann Mitzinger aus Großaupa 2. Theil Nr. 389 und dem obrigkeitlichen Wirthschaftsamte
in Vertrettung der hohen Obrigkeit aufgenommen wurden ist.
Gemäß Gesuch de prees: 10. 8bris: 1840 Nr. 935 pal: wurde laut obrigkeitlichen
Dekret vom 14. d. M: dem Johann Mitzinger den angesuchte Bauplatz auf den sogenannten
Steinriegel zu 3 Klafter Länge, und 2 Klafter Breite, am Nächsten bey der Neustelle,
Nr. 538 in Großaupa 2. Theil, gegen nachstehende Bedingnisse bewilligt:
1. daß vom Jahre 1841 anfangend für diesen Bauplatz jährlich 24 xu Cug: zu?
in die obrigkeitlichen Renten entrichtet werden,
2. darf bey diesem Dörrhause kein urbarer Grund benutzt, aber nicht gar hinzu
urbare gemacht werden.
3. daß dies Dörrhaus ohne ausdrückliche obrigkeitliche Zustimmung an keinen
andren Privaten verkauft werden dürfe,
4. daß dasselbe dilas zum Behuf sowohl des eigenen als auch gegen ein angemessene
Bezahlung zum Flachs dörren für die übrigen Gemeinde individuen zum allgemeine
Wohl gebraucht, keines Wegs aber zu seinem Stichn?bestand?feile dienen darf.
5. daß bey Nichteinhaltung eines oder anderen dieser veristehenden Bedingnisse
dies Dörrhaus wieder viestiert werde müsse.
6. obwohl Ignaz Saggaser aus Nr. 379, Gottlieb Tippelt Nr. 387 und Ignaz Sagasser
Nr. 393 mit Johann Mitzinger zugleich diese Bau??sten ??riniten, so übernimmt
doch Johann Mitzinger alle diese Verbindlichkeiten freywillig und allein auf
sich lattelaber, daß dagegen auch zu seiner Sicherheit dies Protokoll grundbuchrechtlich
einverleibt und bey seinem Nr. 389 in Großaupa 2. Theil ausgezeichned werde.
Hiermit wurde das P nach such geschlossen und gefertigt Gesehen und bestätigt
am 30.10.1840
Dem Johann Mitzinger werden auf sein
Ansuchen nachträglich zur Erbauung dieses Dörrhauses statt 3 Klafter Länge und
2 Klafter Breite, 5 Klafterr Länge und 4 Klafter Breite obrigkeitlichen Grundes
gegen den jährlichen Zins vom 40 x Cmg hiermit bewilliget.
Marschendorf am 29. Mai 1841
Gez. Graf Aichelburg